Robach (Transkription Nr. 1281)

Schulort Robach
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 168-169v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Wald
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Grub, Rehetobel
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Rehetobel
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Robach (Niedere Schule, reformiert)

Relation über Begehrte Fragen von dero Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Robach.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Fleken.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Die schull, nimmt, von: 2: gemeinden antheil als Rehetobel, ud Grub oder Fleken rüti.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu beden. ermelten. gemeinden.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Wald.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Säntis.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnert Circa, einer Viertelstund im umkreiß sind bey-läüfig 50 biß 60: Häüsser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Robach — Rüti, etc. etc. ud andere kleine Fleken mehr.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die entferntesten Circa 1/4 stund.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

ist nicht zu bestimmen. bald mehr, bald weniger.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

von Robach, biß {a:} zur Schull im Hof, Circa: 1/2 stund.
Zur Schull an der Zelg 3/4 stund. ud von Robach
Zu beden Schullen in der Grub, ud ober Rechstein Circa 1: Stund

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Ungleicher weisse.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Einiche nicht alle.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen und schreiben

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Ungefähr 6: biß 7 Mönath, ud fangt im Merz an

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Klein ud Groß Zürcher Catechismus, neü- ud alt Testamenta auch andere zur Christl ReligionsÜebung Dienliche Bücher, auch Zittung ud brieff.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Auß Biblischen Schrifften, ud Musicalischen büchern gezogen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 6 stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeints vorsteher, und Schulls-gnossnen mit Reifer überlegung, ud mehr-heit der Stimmen

III.11.bWie heißt er?

Johanneß Lendenmann

III.11.cWo ist er her?

von Grub gebürtig.

III.11.dWie alt?

Circa 54 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Wittwer. Kinder 7.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

8 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu hauß als privatmann, verschiedener verrichtungen

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine besondere.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ungleicher weisse, 20 biß 40 Kinder, auch mehr ud weniger

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Circa: 1 theil Knaben, ud 2 theil Töchteren.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja: auch etwaß, von seitten, Rehetobel ud Grub

IV.13.bWie stark ist er?

Capitalie sind mir unbekannt.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 3] Von Testamenter od vermächtnissen.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein, Sonder ganz eigen.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Eß besteht, Wuchentlich, vom Schüller 5 xr.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Kein eigenes

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Sondern eine Stuben in gutem stand um den Zinß,

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der besizer selbst.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an barem gelt

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

von Schulzinssen theils: theils aber von Schul Eltern
NB: Schulgelter zufliessend: Rehetobel od Robach fl. 14:
Grub od Rüti fl. 10; 15 xr.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

von Schulzinssen theils: theils aber von Schul Eltern
NB: Schulgelter zufliessend: Rehetobel od Robach fl. 14:
Grub od Rüti fl. 10; 15 xr.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung, daß nicht alle Fleken zur Freyschull gehören, sondern nur etwelche, die übrigen müssen sich der lohnschull bedientt machen. jedach geht alles in gleicher belohnung, ud wan aelteren hie sind die unvermöglich sind den Schull-lohn zu geben, so bezahlen selbigen die Gemeints vorster:

Unterschrift

Zitierempfehlung: